Rechtliches
Barrierefreiheit
Wir wollen, dass dieses Portal für möglichst viele Menschen gut nutzbar ist – mit Tastatur, Screenreader, Zoom oder reduzierter Bewegung.
Was umgesetzt ist
- Semantische Struktur mit einer Hauptüberschrift je Seite und klarer Gliederung
- Sprungmarke „Zum Inhalt springen“ als erstes fokussierbares Element
- Sichtbare Fokusrahmen für alle interaktiven Elemente
- Vollständige Bedienbarkeit der Navigation und der Aufklapp-Elemente per Tastatur
- Touchziele mit ausreichender Höhe auf kleinen Bildschirmen
- Farbkontraste auf Basis eines eigenen Farbsystems geprüft
- Diagramme als SVG mit Titel, Beschreibung und zusätzlicher Textfassung
- Tabellen mit Beschriftung sowie Spalten- und Zeilenköpfen
- Formularfelder mit zugeordneten Beschriftungen und Statusmeldungen für Screenreader
- Respektieren der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“
- Layout ohne horizontales Scrollen von kleinen Telefonen bis zu breiten Bildschirmen
Bekannte Einschränkungen
- Sehr breite Vergleichstabellen sind auf kleinen Bildschirmen horizontal scrollbar; die Alternative wäre eine Aufteilung, die den Vergleich erschwert.
- Diagramme enthalten Text im SVG. Bei sehr starker Vergrößerung kann die Textfassung darunter die verlässlichere Quelle sein.
- Externe Websites, auf die wir verlinken, liegen nicht in unserem Verantwortungsbereich.
Kein Overlay-Werkzeug
Wir setzen bewusst kein externes Barrierefreiheits-Overlay ein. Solche Werkzeuge überlagern die Seite mit eigener Bedienlogik und stören assistive Technologien häufig mehr, als sie helfen. Stattdessen arbeiten wir an der Substanz: Markup, Kontraste, Fokus und Struktur.
Rückmeldung
Wenn du auf eine Barriere stößt, schreib uns an info@grossmann-web-media.de oder ruf an unter 0173 8902083. Beschreibe möglichst die Seite, das verwendete Gerät und die Hilfstechnik – dann können wir das Problem gezielt beheben. Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Stand
Diese Erklärung wurde auf Basis einer eigenen Prüfung erstellt. Stand: August 2026.